Verkehrsunfälle

Was bedeutet "höhere Gewalt" iSv § 7 II StVG?

  • von außen kommend
    • also nicht technischer Mangel des Fahrzeugs
  • unvorhersehbar (Ereignis darf auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen sein)
  • unvermeidbar
  • enge Auslegung
    • gem. § 17 III 1 StVG (-) wenn es auf Beschaffenheit des Fahrzeugs zurückzuführen ist
    • erst Recht muss dies für höhere Gewalt gelten

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