Verkehrsunfälle

Wann kann sich eine SE-Minderung aus § 17 III StVG ergeben?

  • wenn zwei Kfz an einem Unfall beteiligt sind, so ist § 17 lex specialis zu § 9
  • ist einem der Beteiligten Fahrer ein zu ersetzender Schaden entstanden, so ist anspruchskürzend zu berücksichtigen, dass auch er durch den Betrieb eines Kfz eine sog. Betriebsgefahr geschaffen hat
  • allein die Tatsache der Teilnahme am Straßenverkehr begründet eine sog. einfache Betriebsgefahr, die uU dazu geeignet ist, den eigenen SE-Anspruch um bis zu 50% zu kürzen

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