Verkehrsunfälle

Wann kann dem Anspruchsteller gem. § 17 II (Haftung untereinander) der eigene Verursachungsbeitrag anspruchsmindernd entgegengehalten werden?

wenn er bei gedachter Schädigung des Anspruchsgegners diesem ersatzpflichtig wäre
 
-->bevor eine Abwägung der Verursachungsbeiträge nach § 17 I erfolgen kann, muss also inzident die (hypothetische) eigene Haftung des Anspruchstellers festgestellt werden

Diskussion