Verkehrsunfälle

Wo nur gilt die StVO?

nur bei Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr = 
alle Flächen (auch private!), die (ggf nur zeitweise) der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken offen stehen
 
bei Unfällen außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs gilt die StVO nicht direkt, die Grundgedanken von § 1 I, II StVO sind laut Rspr. aber anwendbar, da es sich um allg. Verhaltensregeln handelt
 
anders §§ 7 ff. StVG: diese gelten auch bei Kfz-Unfällen auf Privatgrundstücken unproblematisch direkt!

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