Definitionen

Schrankentrias

Die drei rechtlichen Schranken, die Art. 2 GG (allg. Handlungsfreiheit) einschränken.
  • die verfassungsmäßige Ordnung
  • die Rechte anderer
    • werden eigentlich von der verfassungsmäßigen Ordnung abgeleitet
  • das Sittengesetz
    • ist eigentlich zu unbestimmt

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