Fehler in Klausuren

Kann bei einer Urteilsverfassungsbeschwerde nur das Urteil der Beschwerdegegenstand sein?

  • bei einer Urteilsverfassungsbeschwerde ist es zu kurz diese nur zu benennen
  • ferner muss auch die zugrunde liegende Maßnahme mit erfasst werden
  • eine isolierte "Exekutivverfassungsbeschwerde" existiert nicht
    • Ausnahme: Beschwerdeführer ist in Justizgrundrechten verletzt
    • insgesamt hat der Beschwerdeführer die Wahl, ob er nur gegen die letztinstanzliche Entscheidung oder zusätzlich auch die vorinstanzlichen Entscheidungen und den zugrunde liegenden Exekutivakt zum Gegenstand der Verfassungsbeschwerde macht
 
--> der Exekutivakt wird dann, vermittelt über den Inhalt des Urteils, Gegenstand der Verfassungsbeschwerde

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