EVP Block II

Erbrecht

Wer ist vorläufiger Erbe?

Erbe, dem die Erbschaft "nur" angefallen ist, d.h. vor Ablauf der Ausschlagungsfrist bzw. Annahme des Erbes. 
 
Trifft der vorläufige Erbe Verfügungen und schlägt später aus, richtet sich die Wirksamkeit nach § 1953 BGB.

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