EVP Block II

Erbrecht

Was macht die Rechtsstellung des Vorerben aus?

Es handelt sich um ein Erbrecht auf Zeit. Mit Eintritt des Nacherbfalles ist der Vorerbe verpflichtet, die Erbschaft im Zustand einer ordnungsgemäßen Verwaltung herauszugeben (§ 2130 BGB).
 
Der Vorerbe unterliegt weiter Verfügungsbeschränkungen (§§ 2113 ff. BGB), die allerdings erst zur Wirkung kommen, wenn der Nacherbfall eintritt.

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