ÖffR - Definitionen

Welche juristischen Personen des öffentlichen Rechts gibt es?

1. Körperschaft: Mitgliedschaftsich verfasste Organisation, die unabhängig vom Wechsel der Mitglieder besteht 
  • Vgl. Privatrecht: Verein § 21 BGB
  • Personalkörperschaften: RA-Kammer, Uni
  • Gebietskörperschaften: Bund, Länder, Gemeinden
  • Realkörperschaft: Industrie-/Handelskammern 
 
2. Anstalt: Verselbständigter Bestand von Sach- und Personalmitteln, der eine bestimmte Verwaltungsaufgabe erfüllen soll. Es werden keine Mitglieder aufgenommen, sonder nur Nutzungsmöglichkeiten gewährt
  • Rundfunkanstalt
 
3. Stiftung: Rechtsfähige Organisation, der ein Stifter Kapital zweckgebunden zur Verfügung übertragen hat

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