ÖffR - Definitionen

Warum besteht ein Bundesversammlungsgesetz, wenn doch die Kompetenz eigentlich in den Bereich der Länder fällt?

Nach dem Inkrafttreten der Förderalismusreform fiel das Versammlungsrecht des Art. 74 I Nr. 3 GG in die Kompetenz der Länder. Gemäß Art. 125a I GG gilt Bundesrecht, das auf Grundlage einer abgeschafften Bundeskompetenz erlassen wurde, grundsätzlich weiter. Kann von den Ländern aber durch Landesrecht ersetzt werden. 

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