ÖffR - Definitionen

Welche Handlungsmöglichkeit hat die Behörde, wenn der Bauherr ohne Baugenehmigung handelt und auch keine bekommen würde?

Es handelt sich um einen formell und materiell illegalen Bau. Dann kann eine Abbruch-/ Beseitigungsverfügung erlassen werden. 
 
Hätte der Bauherr nur keine Baugenehmigung wäre dies unverhältnismäßig, da es für nur formell illegale Bauten weniger einschneidende Maßnahmen gibt (Nutzungsuntersagung; Baueinstellung)

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