ÖffR - Definitionen

Wie kann man den Bauvorbescheid von der Teilbaugenehmigung unterscheiden?

Bauvorbescheid § 66 HBO
  • Vorweggenommener Teil der Baugenehmigung 
  • Stellt verbindlich fest, dass ein Vorhaben im Hinblick auf bestimmte Fragen den Rechtmäßigkeitsanforderungen entspricht
 
Teilbaugenehmigung § 67 I HBO
  • Vorgezogener verbindlicher Bescheid über einen abgrenzbaren Teil des Bauvorhabens 
  • Stellt hinsichtlich des Regelungsgehalts eine vollständige Baugenehmigung dar
  • Berechtigt anders als der Bauvorbescheid schon zum Baubeginn 

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