ÖffR - Definitionen

Welche Behörde könnte mein Auto abgeschleppt haben?

Die Polizei- oder Ordnungsbehörde. Grundsätzlich sind die Ordnungsbehörden nach § 1 I HSOG zuständig. Wird die Polizei tätig, muss die Kompetenz immer positiv hergeleitet werden, dies ist bei Gefahr in Verzug nach der Eilkompetenz der Fall (§ 1 III HSOG)

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