ÖffR - Definitionen

Was versteht man unter Föderalismus?

Es handelt sich beim Föderalismus um das staatliche Organisationsprinzip der BRD, 1949 wurde er verfassungsrechtlich im Grundgesetz verankert. Kennzeichen des Föderalismus ist die enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Die Länder beteiligen sich durch den Bundesrat an der Gesetzgebung (Art. 50 GG), wirken bei EU-Angelgenheiten mit (Art. 23 GG) und setzen Bundesgesetze über ihre Verwaltungen um (Art. 83 ff. GG)

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