Polizei- u. OrdnungsR

Welchen Anspruch hat der Gefahrverdächtige, wenn die Polizei die unm. Ausführung nach 15 I ASOG durchführt?

59 I Nr. 1 ASOG doppelt analog:
  • ist kein Nichtstörer, sondern Gefahrverdächtiger
    • planwidrige Regelungslücke: 59 I Nr. 1 stammt aus Zeit, in der Begriffe "Anscheinsstörer" und "Gefahrverdacht" dogmatisch erst erschlossen wurden
    • vergleichbare Interessenlage: (+) wenn Gefahrverdacht nicht zurechenbar verursacht
  • wurde nicht in Anspruch genommen, sondern Polizei hat Maßnahme gem. 15 I ASOG unm. ausgeführt
    • Inanspruchnahme ist iSe eines weiten Maßnahmenbegriffes zu verstehen, d.h. es genügt jedes behördliches Verhalten, it dem bewusst und zielgerichtet auf den Adressaten eingewirkt werden soll

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