Polizei- u. OrdnungsR

Schema: Rechtmäßigkeit eines Leistungs-/Kostenbescheides

  1. RGL:
    1. 8 I 1 VwVfG Bln iVm 19 VwVG ODER
    2. 15 II 1 ASOG
  2. formelle RMK
    1. Zuständigkeit: Behörde, die vollstreckt bzw. unm. Ausführung vorgenommen hat
    2. Verfahren: 28 I VwVfG; 28 II Nr. 5 greift nicht, weil KB nicht „in“ Vollstreckung ergehend, sondern danach
    3. Form: Formfreiheit, 37 II 1 VwVfG
  3. materielle RMK: s. RMK d. Vollstreckungsmaßnahme, hier d. Ersatzvornahme bzw. unm. Ausführung – Besonderheiten:
    1. Zuständigkeit: beachte 8 I 2 VwVfG Bln
  4. Kostenpflichtigkeit
  5. Erstattungsfähigkeit d. Kosten
  6. Ermessen hins. Kosten: VhMK kann Kostenentscheidung entgegenstehen, wenn die Gefahr nicht in die Risikosphäre d. Verantwortlichen fällt
  7. Kostenberechnung:
    15 III! >>> es reicht nicht aus, dass eine Einrichtung (Polizei) überhaupt benutzt wurde, es müssen darüber hinausgehende Kosten (z.B. Honorar Dritter, Überstunden, zusätzliche verbrauchte Ressourcen) entstanden sein

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