Polizei- u. OrdnungsR

Welche Rechtsnatur haben die Standardmaßnahmen?

  • A1: VAs, weil in ihnen konkludent Duldungsgebot und damit Regelung iSv 35 1 VwVfG enthalten ist
  • A2: Duldungsgebot lebensfremd; mangels Regelungsakt als Realakt einzuordnen
  • A3 (h.M.): kommt auf jeweilige Standardmaßnahme an (z.B. Platzverweis = VA; Informationserhebung = kein VA, es fehlt schon Bekanntgabe)

Diskussion