Polizei- u. OrdnungsR

Wo findet sich jeweils die Befugnis für die Durchführung/den Vollzug d. Standardmaßnahme?

Differenzierung:
  • Standardmaßnahmen m. Vollzugselement:
    • wenn Befugnis schon enthalten: Anwendung v. Zwang fällt nicht unter VollstreckungsR
    • wenn Zwang angewandt, der über das zur Durchführung d. Maßnahme mind. erforderliche hinausgeht: Vollstreckungsmaßnahme
  • St.maßnahmen ohne Vollzugselement: Rückgriff auf VwVG bzw. 15 ASOG

Diskussion