Polizei- u. OrdnungsR

Was sind die Rechtsfolgen der Rechtsnachfolge in Ordnungspflichten und damit einhergehend: in welchem Prüfungspunkt ist die Verantwortlichkeit jeweils zu prüfen?

  • konkretisierte Ordnungspflicht:
    • kein neuer Grund-VA muss erlassen werden
    • Fristen wirken fort
    • Androhung gem. § 13 VwVG muss aufgrund höchstpersönlichen Charakters erneut erfolgen
    • >>> „Eigene Rechtsverletzung“ o. „Grund-VA“
  • abstrakte Ordnungspflicht: erstmalige Ordnungsverfügung kann erlassen werden >>> „Adressat“

Diskussion