Polizei- u. OrdnungsR

Wonach ist bei der Rechtsnachfolge in Ordnungspflichten zu unterscheiden?

2 Unterscheidungskriterien:
  • ist die Verantwortlichkeit konkretisiert o. abstrakt, d.h. bereits eine Ordnungsverfügung ergangen oder nicht?
    • bei abstrakter Verantwortlichkeit: Frage, ob gegen den neuen Berechtigten eine Gefahrabwehrmaßnahme ergehen darf
    • bei konkreter Verantwortlichkeit: Frage, ob eine bereits erlassene Maßnahme auch ggü. Rechtsnachfolger gilt
  • Liegt eine Einzelrechts- o. Gesamtrechtsnachfolge vor?

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