Polizei- u. OrdnungsR

Welche Anforderungen sind an die Gefahrenprognose bei einem Versammlungsverbot zu stellen?

aufgrund v. Art. 8 I GG sehr strenge; bloße Verdachtsmomente o. Vermutungen sind nicht ausreichend – gesicherte Erkenntnisse, dass es zu Schaden kommen kann; kann nicht angenommen werden, wenn gegenläufige Interessen d. Versammlungsteilnehmer überwiegen (Einheit d. RO!)

Diskussion