Polizei- u. OrdnungsR

Kann auch unterhalb d. Schwelle d. Strafbarkeit u. Ordnungswidrigkeit eine sozial unwertige Betätigung des Gewerbes vorliegen?

  • A1: ja
  • A2: nein
    • (+) hoher Wert d. Gewerbefreiheit, siehe § 1 I GewO – kann nicht durch vages Merkmal d. sozial unwertigen Betätigung eingeschränkt werden – nur bei klaren Vorgaben (allein im Straf-/OWiR)

Diskussion