Polizei- u. OrdnungsR

Definition: sozial unwertiges Gewerbe

wenn die Gewerbsart generell gegen Straf- oder Bußgeldvorschriften verstößt; generell heißt, dass Tätigkeit in ihrer allg. Erscheinungsform, ohne Rücksicht auf besondere subj. o. obj. Umstände d. Einzelfalles gegen eine Strafnorm verstößt

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