Polizei- u. OrdnungsR

Besteht eine Zustandsverantwortlichkeit auch bei außergewöhnlichen, außerhalb d. Risikosphäre d. Eigentümers/Sachinhabers liegenden Ereignissen?

  • A1: nein
  • A2: ja, aber Korrektur ist iRd Ermessensausübung bzw. Festlegung d. Kostenpflicht möglich

Diskussion