Polizei- u. OrdnungsR

Wer trägt jeweils die Kosten?
  • Gefahr
  • Anscheinsgefahr
  • Gefahrenverdacht
  • Scheingefahr

  • Gefahr: Verantwortlicher, außer unverhältnismäßige Kostenbelastung (z.B. unvorhersehbare Gefahrensituation)
  • Anscheinsgefahr: Verantwortlicher nur, wenn Anschein in zurechenbarer Weise gesetzt
  • Gefahrenverdacht: Verantwortlicher nur, wenn Gefahrenverdacht in zurechenbarer Weise gesetzt
  • Scheingefahr: Staat (mangels Gefahr kein Verantwortlicher)

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