Polizei- u. OrdnungsR

Welche Gefahrbegriffe gibt es?

4 Gefahrbegriffe:
  • Gefahr (Normalfall)
  • Anscheinsgefahr: ex ante Gefahr, ex post tatsächlich keine Gefahr – steht i. Interesse effektiver Gefahrenabwehr einer Gefahr iSv 17 gleich
  • Gefahrenverdacht (Vorstufe d. Gefahr): ex ante obj. Anhaltspunkte, dass Gefahr möglich
    • str. ob Eingriff möglich
    • A1: nein, weil VSS Gefahr ist, die hier gerade nicht vorliegt, daher nur bei ausdrücklicher gesetzl. Regelung
      • (-) läuft Zweck d. effektiven Gefahrabwehr entgegen
    • A2 (h.M.): ja, steht Gefahr ebenfalls gleich 
  • Scheingefahr: ex ante nur aufgrund irriger Vorstellung d. Amtswalters eine Gefahr; ein fähiger, besonnener und fachkundiger Kollege hätte an seiner Stelle und unter den Bedingungen beschränkten Wissens, Zeitknappheit und Handlungsdruck erkannt, dass keine Gefahr vorlag >>> keine Gefahr!

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