Polizei- u. OrdnungsR

Wann findet die abdrängende Sonderzuweisung in 23 EGGVG Anwendung?

wenn das Handeln d. Polizei iSv 163 StPO als repressiv zu beurteilen ist;
Abgrenzung von präventivem Handeln nach dem Schwerpunkt d. Tätigkeit, d.h. es kommt auf Anlass und Zielrichtung d. Handlung an

Diskussion