Polizei- u. OrdnungsR

Wie ist die Zuständigkeitsverteilung nach dem ASOG?

1. Grds. sind die Ordnungsbehörden zur Gefahrenabwehr zuständig § 2 I 
--> diese bestehen aus Bezirksämtern und Senatsverwaltung § 2 II; sowie den nachgeordneten Ordnungsbehörden über die ZustKatOrd
 
2. Polizei bei Eilfall gem. § 1 I, 4 I 1 

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