Zusatz: Mündliche Prüfung

1.1 Zivilrecht, 1 Häufige Fragen

Was versteht man unter diatonischen bzw. peremptorischen Einreden/Einwendungen?
 

Unter einer dilatorischen Einrede versteht man alle Einreden und Einwendungen, durch die die Durchsetzbarkeit eines Anspruchs vorübergehend gehemmt wird. Durch die Erhebung der Einwendung wird die Durchsetzung des Gläubigeranspruchs also nur gehemmt, solange die Voraussetzungen für die dilatorische Einwendung vorliegen. Beispiele: §§ 273 , 320 BGB.
 
Das Gegenstück hierzu stellt die peremptorische Einrede dar. Hier wird bei erhobener Einrede der Anspruch dauerhaft gehemmt.
Beispiel: Verjährungseinrede, § 214 BGB.

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