Zusatz: Mündliche Prüfung

1.1 Zivilrecht, 1 Häufige Fragen

Was ist das Arrestatorium, was ist das Inhibitorium?
 

Diese beiden Begriffe beschreiben die Wirkungen einer Forderungspfändung gemäß § 829 ZPO:
 
Das Arrestatorium ist das an den Drittschuldner gerichtete Verbot, an seinen Gläubiger (also den Vollstreckungsschuldner) auf die Forderung zu leisten. Den Drittschuldner treffen auf diese Weise die Folgen des § 407 BGB.
 
Inhibitorium bezeichnet das Gebot für den Schuldner, sich jeder Verfügung über die Forderung zu enthalten.
 

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