Zusatz: Mündliche Prüfung

1.1 Zivilrecht, 1 Häufige Fragen

Was ist der nondum conceptus?
 

Als nondum conceptus bezeichnet man den menschlichen Embryo in der Phase vor der Nidation, also der Einnistung der befruchteten Eizelle in der Gebärmutterschleimhaut. Bereits der nondum conceptus ist partiell rechtsfähig, insbesondere wird er bereits deliktsrechtlich geschützt.
 

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