Zusatz: Mündliche Prüfung

1.1 Zivilrecht, 1 Häufige Fragen

Was versteht man unter der "Schlüsselgewalt"?
 

Hierunter versteht man im Familienrecht die durch § 1357 Abs. 1 BGB dem Ehegatten verliehene Rechtsmacht, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Familienbedarfs auch mit Wirkung für den Partner vornehmen zu können. Historisch entstammt der Begriff der Schlüsselgewalt dem Mittelalter. Damals trugen verheiratete Frauen nämlich einen Schlüsselbund um ihren Hals, um zu demonstrieren, dass sie Geschäfte des Alltags verbindlich für ihren Ehegatten abschließen durften.
 

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