Zusatz: Mündliche Prüfung

1.1 Zivilrecht, 1 Häufige Fragen

Welchen Funktionen dient das Schmerzensgeld?
 

Nach dem BGH soll das Schmerzensgeld i.S.d. § 253 Abs. 2 BGB dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für diejenigen Schäden bieten, die nicht vermögensrechtlicher Art sind, und zugleich dem Gedanken Rechnung tragen, dass der Schädiger dem Geschädigten Genugtuung schuldet für das, was er ihm angetan hat. Aus diesem Grund verfolgt das Schmerzensgeld eine doppelte Zielsetzung, nämlich erstens die Ausgleichsfunktion und zweitens die Genugtuungsfunktion.
 

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