Fehler in Klausuren

Wann liegt eine spezifische Grundrechtsverletzung vor?

Eine spezifische Grundrechtsverletzung liegt vor, wenn das Gericht überhaupt nicht erkannt hat, dass es im Grundrechtsbereich agiert, also der Schutzbereich der Grundrechte gänzlich übersehen wurde (sog. Anwendungsdefizit), das Gericht die Grundrechte zwar berücksichtigt, dabei aber den Schutzbereich, die Schranken oder die Verhältnismäßigkeit wesentlich verkannt hat (sog. Fehlbewertung) oder Justizgrundrechte verletzt hat.

Diskussion