Fehler in Klausuren

Was umfasst der Schutzbereich des Art. 8 I GG neben der Versammlung an sich? 

Neben der Versammlung als solche umfasst der Schutzbereich des Art. 8 I GG auch die innere Versammlungsfreiheit der einzelnen Versammlungsteilnehmer.
Diese ist beeinträchtigt, wenn sich die Versammlungsteilnehmer durch staatliche Maßnahmen veranlasst sehen, ihre Meinungsfreiheit in der Versammlung nicht oder nicht in vollem Umfang auszuüben.

Diskussion