Zusatz: Mündliche Prüfung

1.1 Zivilrecht, 1 Häufige Fragen

Gilt der Grundsatz der Relativität der Schuldverhältnisse uneingeschränkt?
 

Das Wort „Grundsatz“ impliziert bereits, dass es Ausnahmen gibt. Dies sind insbesondere:
-> der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter bzw. der Vertrag zugunsten Dritter (§§ 328 ff. BGB),
-> die Drittschadensliquidation und
-> die Sachwalterhaftung (§ 311 Abs. 3 S.2 BGB).

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