Zusatz: Mündliche Prüfung

1.2 Strafrecht, 1 Häufige Fragen

Was versteht man unter dem Schuldprinzip?
 

Nach dem Schuldprinzip darf jede Art von Strafe nur dann auferlegt werden, wenn den Bestraften auch eine Schuld trifft. Dies bedeutet, dass Strafen immer an einen begangenen Rechtsverstoß durch eine Person anknüpfen müssen. Umstände, die eine Person nicht zu verantworten hat, dürfen demnach nicht zu dessen Bestrafung führen. Das Schuldprinzip wurzelt im Rechtsstaatsprinzip gem. Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. hierzu BVerfGE 20, 323). Aktuell sind im Zusammenhang mit den Plänen, ein Strafrecht für Unternehmen einzuführen, wieder Diskussionen um die Reichweite des Schuldprinzips geführt worden (siehe hierzu etwa Leipold, ZRP 2013, 34).
 

Diskussion