Zusatz: Mündliche Prüfung

1.2 Strafrecht, 1 Häufige Fragen

Was ist unter der finalen Handlungslehre zu verstehen?
 

Nach der finalen Handlungslehre ist Handeln eine zweckgerichtete Tätigkeit, also nicht bloß kausales Handeln. Für die finale Handlungslehre wird der Vorsatz so zum Träger des Handlungsunrechts. Begründer dieser Lehre war Welzel.
 

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