Zusatz: Mündliche Prüfung

1.2 Strafrecht, 1 Häufige Fragen

Warum ist das Notwehrrecht ein "scharfes Schwert"?
 

Bei der Notwehr (§ 32 StGB) findet grundsätzlich keine Güterabwägung statt (anders als bspw. bei § 34 StGB). Daher kann in einer Notwehrlage unter Umständen auch ein geringwertigeres Rechtsgut auf Kosten eines höherwertigen Rechtsgutes verteidigt werden, z.B.: Schuss auf den Dieb. Grund hierfür ist, dass der in Notwehr Handelnde zur Verteidigung der Rechtsordnung beiträgt, sog. Rechtsbewährungsprinzip („Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.“). Als „Ausnahme“ hierzu besteht kein Notwehrrecht mangels Gebotenheit bei einem krassen Missverhältnis zwischen den betroffenen Rechtsgütern. Aber Achtung: Dies darf nicht zu einer allgemeinen Abwägung „durch die Hintertür“ führen!
 

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