Zusatz: Mündliche Prüfung

1.2 Strafrecht, 1 Häufige Fragen

Was ist ein eigenhändiges Delikt?
 

Ein eigenhändiges Delikt bezeichnet eine Straftat, die nur von einem Täter, der die Tathandlung selbst („eigenhändig“) ausführt, begangen werden kann. Eine mittelbare Täterschaft ist hier nicht möglich. Beispiele sind der Meineid oder Straßenverkehrsdelikte.
 

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