Zusatz: Mündliche Prüfung

1.2 Strafrecht, 1 Häufige Fragen

Was ist ein Erfolgsdelikt, was ein Tätigkeitsdelikt?
 

Bei Erfolgsdelikten setzt der Tatbestand den Eintritt eines (von der Tathandlung unterscheidbaren) Erfolges voraus. Eine Sondergruppe bilden hierbei die erfolgsqualifizierten Delikte. Reine Tätigkeitsdelikte hingegen setzen tatbestandlich keinen Erfolg voraus.
 
Beispiel: Bei den Aussagedelikten genügt für die Strafbarkeit das reine Falschaussagen, ohne dass es auf einen Erfolg, bspw. eine Beeinflussung des Richters, ankäme.
 

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