Zusatz: Mündliche Prüfung

1.2 Strafrecht, 1 Häufige Fragen

Was versteht man unter einer Postpendenz, was unter Präpendenz?
 

Die Fälle der Postpendenz sind solche, in denen eine Sachverhaltsungewissheit vorliegt und der Täter trotzdem bestraft werden kann. Bei der Postpendenz ist es so, dass von zwei möglichen Sachverhalten zwar der zeitlich spätere Sachverhalt sicher nachgewiesen werden kann, der zeitlich vorherige hingegen nicht. Sofern die Strafbarkeit des zeitlich späteren Sachverhalts aber davon abhängt, dass der erste Sachverhalt nicht vorliegt, so kommt es zur Postpendenzfeststellung.

Beispiel: Einem Täter kann eine Tathandlung der Hehlerei nach § 259 StGB nachgewiesen werden. Was allerdings nicht feststeht, also nicht bewiesen werden kann, ist die Tatsache, ob der Täter nicht auch noch Mittäter eines vorhergegangenen Diebstahls an derselben Sache war. Eine Strafbarkeit nach § 259 StGB kommt aber nur dann in Betracht, wenn der Täter kein Beteiligter der Vortat ist. Nach der Rechtsprechung wird dieser beweisrechtlich missliche Fall so gelöst, dass in dubio pro reo keine Strafbarkeit nach §§ 242, 25 Abs. 2 StGB gegeben ist. Nach den Grundsätzen zur Postpendenz wird allerdings nach § 259 StGB bestraft, obwohl in dubio pro reo eigentlich auch frei gesprochen werden müsste, da ja die Möglichkeit besteht, dass der Täter auch Beteiligter an der Vortat war.

Die sog. Präpendenz meint den umgekehrten Fall, also solche Fälle, in denen der vorhergegangene Sachverhalt sicher bewiesen werden kann, der zeitlich nachfolgende hingegen nur möglicherweise gegeben sein kann.
 

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