Zusatz: Mündliche Prüfung

1.2 Strafrecht, 1 Häufige Fragen

Was ist der Verfall?
 

Gemäß § 73 StGB kann durch ein Strafurteil der sog. Verfall eines Vermögensvorteils angeordnet werden. Der Verfall ist dann möglich, wenn der Täter einen Vermögensvorteil aus einer rechtswidrigen Tat erlangt hat. Sinn und Zweck des § 73 StGB bestehen darin, unrechtmäßig erlangte Vermögenszuwächse abzuschöpfen. Der Verfall wird etwa angeordnet, wenn ein Dealer Vermögen durch Drogengeschäfte erwirtschaftet hat und eine Rückforderung von anderer Seite nicht zu erwarten ist.
 

Diskussion