Zusatz: Mündliche Prüfung

1.2 Strafrecht, 1 Häufige Fragen

Gibt es bei einem erstinstanzlichen Strafurteil eines LG eine Revision zum OLG?
 

Ja, sofern die Revision ausschließlich auf die Verletzung einer in den Landesgesetzen enthaltenen Rechtsnorm gestützt wird, vgl. § 121 Abs. 1 Nr. 1c) GVG. Diese Fälle kommen in der Praxis allerdings sehr selten vor. Grundsätzlich geht es bei der Revision um die Feststellung der Verletzung von Bundesrecht, nämlich des StGB und der StPO, so dass in aller Regel der BGH für die strafrechtliche Revision zuständig ist.
 

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