Zusatz: Mündliche Prüfung

1.2 Strafrecht, 1 Häufige Fragen

Gibt es dennoch eine versuchte Teilnahme an einer Straftat? 
 
zu Teil I

Zumindest in § 30 StGB sind bestimmte Formen der versuchten Teilnahme mit Strafe bewährt. In § 31 StGB sind hierfür besondere Rücktrittsvoraussetzungen geregelt. Eine Strafbarkeit nach § 138 StGB (Nichtanzeige geplanter Straftaten) bleibt von einem erfolgreichen Rücktritt nach § 31 StGB hingegen unberührt.
 

Diskussion