Zusatz: Mündliche Prüfung

1.2 Strafrecht, 1 Häufige Fragen

Gibt es eine versuchte Beihilfe?
 
zu Teil II

Die erfolglose, lediglich versuchte Beihilfe ist nach den allgemeinen Versuchsregeln nicht strafbar. § 22 StGB verlangt das Ansetzen zur Verwirklichung des „Tatbestandes“. Hiermit sind die Tatbestände des besonderen Teils des StGB bzw. das Sonderstrafrecht gemeint und nicht die Voraussetzungen der Beihilfe nach § 27 StGB als solcher.
 

Diskussion