Zusatz: Mündliche Prüfung

1.2 Strafrecht, 1 Häufige Fragen

Was versteht man unter strafrechtlicher Konsumption?
 

Konsumption meint, dass ein Tatbestand regelmäßig bei der Begehung eines anderen mitverwirklicht wird. Aus diesem Grund gilt eine Bestrafung aus dem vorrangigen Delikt als ausreichend. Der unbefugte Gebrauch eines Fahrzeuges (§ 248b StGB) konsumiert etwa den Diebstahl bzw. eine Unterschlagung am notwendig verbrauchten Benzin. Ein Wohnungseinbruchsdiebstahl nach § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB konsumiert regelmäßig den Hausfriedensbruch nach § 123 StGB.
 

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