Zusatz: Mündliche Prüfung

1.2 Strafrecht, 1 Häufige Fragen

Was ist eine Urkunde im strafrechtliche Sinne in Abgrenzung zur Urkunde als Beweismittel im Strafprozess?
 

Eine Urkunde i.S.d. §§ 267 ff. StGB meint nach h.M. jede verkörperte menschliche Gedankenerklärung mit Beweisbestimmung und Beweiseignung sowie Ausstellererkennbarkeit.
 
Im Strafprozessrecht werden Urkunden i.S.d. § 249 Abs. 1 StPO definiert als alle Gegenstände, die einen verlesbaren Gedankeninhalt verkörpern. Urkunden i.S.d. der Begrifflichkeit des StGB, die nicht verlesen werden können, sind im Strafprozess nur bloße Augenscheinsobjekte.
 

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