Zusatz: Mündliche Prüfung

1.3 Öffentliches Recht, 1 Häufige Fragen

Wie ist die Landesverwaltung aufgebaut?
 

Zunächst ist zwischen mittelbarer und unmittelbarer Staatsverwaltung zu differenzieren: Um mittelbare Staatsverwaltung handelt es sich, wenn der Staat Verwaltungsaufgaben nicht selbst durch seine Behörden, sondern durch Dritte wahrnehmen lässt (beispielsweise durch Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts) und diese mit Selbstverwaltung ausstattet. Ebenfalls ein Fall der mittelbaren Staatsverwaltung ist die Beleihung.
Wenn der Staat hingegen selbst durch seine Behörden handelt, spricht man von unmittelbarer Staatsverwaltung. Die Behörden gliedern sich (in hierarchischer Reihenfolge) auf in (s. etwa §§2 ff. LOG NRW):
–Oberste Landesbehörden, z. B. die Ministerien (bzw. genauer: der/die Minister/in)
–Landesoberbehörden, z. B. das LKA
–Landesmittelbehörden, z. B. die Bezirksregierung
–Untere Landesbehörden, z. B. Kreispolizeibehörden, Landrat „als untere Landesbehörde“.
 

Diskussion