Zusatz: Mündliche Prüfung

1.3 Öffentliches Recht, 1 Häufige Fragen

Steht dem Bundespräsidenten bei der Ausfertigung von Gesetzen ein formelles Prüfungsrecht zu?
 

Da Art. 82 GG den Präsidenten dazu verpflichtet, die "nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen" Gesetze auszufertigen, wird ihm allgemein ein formelles Prüfungsrecht zu gebilligt.
 

Diskussion